TagungSchönes Erbe ?! – 250 JAHRE VEREINIGUNG DER MARKGRAFSCHAFTEN BADEN

Symbol für Veranstaltungen
Residenzschloss Rastatt
Veranstaltung
21. bis 23. Oktober 2021

Auf den Tag genau jährt sich am 21.Oktober 2021 die Vereinigung der Markgrafschaften Baden-Durlach und Baden-Baden zum 250. Mal.

Aus der Sicht der evangelischen Markgrafschaft war mit der Wiedervereinigung ein „Ziel“ der badischen Geschichte erreicht – der katholische Teil der alt-neuen Markgrafschaft suchte nach mächtigen himmlischen Fürsprechern, um in der hergebrachten Konfession geborgen zu bleiben. Die Geschichtsschreibung des 19. Jahrhunderts hat die kaisernahe südliche Markgrafschaft eher als Auslaufmodell beschrieben. Die Rastatter Tagung 2021 gilt den Strukturen von Herrschaft und Kultur im Baden-Badener Teil und ihrem Transfer in ein neues, überkonfessionell gedachtes Fürstentum – im Heiligen Römischen Reich ein Ausnahmefall.

Die Veranstaltungen aus dem umfangreichen Programm der Tagung finden in der Historischen Bibliothek Rastatt und im Ahnensaal von Schloss Rastatt statt.

Service

21. Oktober bis 23. Oktober

21. Oktober Residenzschloss Rastatt, Ahnensaal
22. Oktober Historische Bibliothek Rastatt, Bibliothekssaal
23. Oktober Historische Bibliothek Rastatt, Bibliothekssaal

Adresse

RESIDENZSCHLOSS RASTATT
Herrenstraße 18 – 20
76437 Rastatt

HISTORISCHE BIBLIOTHEK
Lyzeumstr. 11
76437 Rastatt

Information und Anmeldung

Aufgrund der stark begrenzten Teilnehmerzahl ist eine Anmeldung bis spätestens 12.10.2021 unbedingt erforderlich!

Cristina Negele
Telefon +49(0)72 51. 74 27 74
cristina.negele @ ssg.bwl.de

Teilnehmerzahl

begrenzten Teilnehmerzahl

Hinweis

Weitere Informationen unter Schönes Erbe!?

Corona-Virus COVID-19

Nach der Corona-Verordnung der baden-württembergischen Landesregierung vom 15. September 2021 gilt für diese Veranstaltung der sogenannte 3G-Nachweis: Das heißt, alle Gäste müssen eine Impfdokumentation (Impfpass oder Impfbescheinigung) über eine vollständige Impfung (vor mindestens 14 Tagen), eine Bescheinigung über eine mittels PCR-Test bestätigte Infektion (nicht älter als 6 Monate) oder einen negativen Corona-Test (nicht älter als 24 Stunden) einer offiziellen Teststelle (Testzentrum, Apotheke oder ähnliches) vorlegen. Ausgenommen sind Kinder bis einschließlich fünf Jahre, Kinder bis einschließlich sieben Jahren, die noch nicht eingeschult wurden, sowie Grundschüler*innen, Schüler*innen eines sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentrums, einer auf der Grundschule aufbauenden Schule oder einer beruflichen Schule.

Außerdem werden die Kontaktdaten der Besucherinnen und Besucher erfasst, wahlweise vor Ort oder digital über die Luca-App. Das Kontaktformular kann auch online ausgefüllt werden oder als PDF-Datei heruntergeladen und ausgefüllt abgegeben werden.

Darüber hinaus gelten die bekannten Abstands- und Hygieneregeln sowie im Innenbereich das Tragen einer medizinischen oder FFP2-Maske. Im Außenbereich entfällt die Maskenpflicht, es sei denn, es ist davon auszugehen, dass der Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Personen nicht zuverlässig eingehalten werden kann.