Hinweise

Barrierefreiheit

Das Residenzschloss Rastatt ist barrierefrei zugänglich. Im Wehrgeschichtlichen Museum steht ein Aufzug zur Verfügung. Außerdem sind zwei Rollatoren sowie Klappstühle zum Gebrauch bereit. Gehstöcke sollten mit Gummifuß ausgestattet sein. Assistenzhunde sind in den Schlossräumen erlaubt.

Bitte kontaktieren Sie uns bei weiteren Fragen unter den angegebenen Kontaktdaten.
Kontaktdaten

Hunde

In den Räumen des Residenzschlosses Rastatt herrscht ein allgemeines Hundeverbot. Im Garten sind Hunde zugelassen. Per Schlossgartenordnung herrscht jedoch Leinenpflicht.

Drohnen und sonstige ferngesteuerte Flugmodelle

Der Betrieb von unbemannten Luftfahrtsystemen (Drohnen und sonstige ferngesteuerte Flugmodelle) ist auf der gesamten Schlossanlage* grundsätzlich verboten. Dieses Verbot basiert sowohl auf gesetzlichen als auch auf privatrechtlichen Vorschriften.
Das Verbot bezieht sich auf alle unbemannten Luftfahrtsysteme und Flugmodelle, ungeachtet deren Größe, Gewicht oder Versicherungsschutz.
Hintergrund für dieses Verbot ist die deutliche Zunahme von nicht angemeldeten Drohnenaufstiegen und die damit verbundene erhöhte Unfallgefahr.

* Die gesamte Schlossanlage beinhaltet: alle baulichen Gebäudeanlagen vom Residenzschloss Rastatt inkl. der Gärten und Auffahrtswege.

Fotografieren

In Schloss und Schlossgarten Rastatt ist das Fotografieren für private Zwecke (Erinnerungsfotos), zum eigenen Gebrauch und in geringem Umfang ohne Genehmigung möglich.

In den Museumsräumen ist das Fotografieren ausschließlich ohne Verwendung von Blitz, Stativ und Selfie-Stick gestattet.

Hochzeitsaufnahmen/ Fotoshootings bedürfen der vorherigen Zustimmung der Schlossverwaltung Rastatt und sind grundsätzlich kostenpflichtig.

Gewerbliche Fotografien sind nur nach vorheriger Genehmigung seitens der Schlossverwaltung gestattet.

Besucherordnung

Residenzschloss Rastatt, ein bedeutendes Kulturdenkmal, wird vom Land Baden-Württemberg mit großem Aufwand gepflegt und unterhalten. Wir bitten Sie deshalb, zur Schonung und Erhaltung der Anlage unsere Besuchsordnungen zu beachten, welche mit Betreten der Anlage anerkannt werden.

Besuchsordnung Schloss und Gartenanlage Rastatt
Broschüre herunterladen (PDF - nicht barrierefrei*)

Die PDF-Dateien sind derzeit in den meisten Fällen leider nicht barrierefrei. Sollten Sie ein PDF benötigen, melden Sie sich bitte telefonisch bei unserer Hotline unter +49(0)72 51.74-27 70. Diese informiert gern über die Inhalte der PDF-Dateien.

Warnung vor Astabbrüchen

Infolge von Trockenheit und hohen Temperaturen kommt es in den Gehölzbeständen in den Gärten und Parkanlagen vermehrt zu Abbrüchen von teilweise großen Ästen. Grund dafür ist, dass die Trockenheit bei den Altgehölzen zu einer erhöhten Verdunstung führt, wodurch der Saftstrom die Blätter und Zellen in den Kronen nicht mehr erreicht, weshalb Äste abgeworfen werden.
Der letztjährige sehr trockene und heiße Sommer hat zudem zur Schwächung und zu Schäden an Bäumen geführt, deren Folgen sich jetzt zeigen.
Für die Sicherheit der Besucher führen zertifizierte Baumkontrolleure regelmäßig und flächendeckend Sichtkontrollen und Baumbegutachtungen durch. Desweiteren wird regelmäßig Totholz entnommen und Sicherheitsfällungen vorgenommen. Das Abwerfen der Äste ist jedoch ein Schutzvorgang der Bäume, der im Bauminneren stattfindet und daher nicht vorhergesehen werden kann. Betroffen sind nicht nur Zweige, sondern auch Stark-Äste von bis zu 50 cm Durchmesser.
 
Die Verwaltung der Staatlichen Schlösser und Gärten bittet alle Besucherinnen und Besucher der Parks, auf den Wegen zu bleiben, warnt trotz des verlockenden Schattens ausdrücklich vor dem Aufenthalt unter Altbäumen und rät vom Verweilen in diesen Bereichen ab!

Brandgefahr in den Gärten

Aufgrund von hohen Temperaturen und wenig Niederschlag sind die Wiesen und Rasenflächen der historischen Gärten und Parkanlagen sehr trocken. Offenes Feuer und Grillen ist nach den Parkordnungen in den Gärten generell verboten, aber die Parkbesucher und -besucherinnen werden noch einmal besonders darum gebeten, auch keine Zigaretten, Glasflaschen und anderen Abfall in den Anlagen fallen zu lassen. Damit wird nicht nur Vermüllung vermieden, sondern auch ein ungeplantes Entflammen der Vegetation verhindert.