STÜHLE IM WANDEL DER ZEIT
Den Umgang mit dem kulturellen Erbe greifbar zu machen: Das ist das Ziel des europaweiten Tages der Restaurierung am 10. Oktober. „Stühle im Wandel der Zeit“ haben Juliane Lange und David Tils von den Staatlichen Schlössern und Gärten ihre Führung betitelt. Nicht nur die Bewohner eines Schlosses wechseln, auch deren Geschmäcker: Die zahlreichen Sitzmöbel der Schlossausstattung wurden teilweise nicht einfach neu angeschafft, sondern dem aktuellen Zeitgeschmack angepasst. In Schloss Rastatt enthüllte eine Untersuchung an zehn Stühlen eines Ensembles ganz unterschiedliche Überarbeitungen. Und jede Überarbeitungsschicht bringt für die Fachleute aus der Restaurierung neue Erkenntnisse und wird ein wichtiger Teil der Geschichte des Objektes. Die Führung zu den zehn Stühlen findet an zwei Terminen statt, um 13.00 und 14.30 Uhr; sie ist kostenlos. Für die Teilnahme ist wegen der begrenzten Platzzahl unbedingt eine Anmeldung notwendig (Tel. 072 22. 97 83 85).
SERVICE UND INFORMATION
Europäischer Tag der Restaurierung
Sonntag, 10. Oktober 2020
SONDERFÜHRUNG
Residenzschloss Rastatt
13.00 und 14.30 Uhr
Stühle im Wandel der Zeit
Referentin / Referent: Juliane Lange und David Tils M. A.
Dauer: 1 Stunde
PREIS
Eintritt frei
HINWEIS
Die Teilnehmerzahl ist begrenzt, daher ist die Anmeldung bei der Schlossverwaltung unter Telefon +49(0)72 22.97 83 85 unbedingt erforderlich.
Alle Termine der Staatlichen Schlösser und Gärten Baden-Württemberg finden sich auf dem Internetportal www.schloesser-und-gaerten.de.
HINWEISE – CORONAREGELN:
Für den Besuch der Monumente der Staatlichen Schlösser und Gärten Baden-Württemberg gilt die 3-G-Regel: Es ist die Vorlage eines Impf-, Genesenen- oder Testnachweises erforderlich. Ausgenommen sind Kinder bis einschließlich fünf Jahre, Kinder mit sechs und sieben Jahren, die noch nicht eingeschult wurden, sowie Schülerinnen und Schüler, die als Nachweis den Schülerausweis vorzeigen können. In den Innenräumen besteht die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung (OP- oder FFP2-Maske). Es besteht eine Pflicht zur Erhebung und Datenverarbeitung der Kontaktdaten der Gäste zur eventuellen Infektionskettennachverfolgung gemäß § 6 Corona-Verordnung. Dies kann vor Ort, über die Luca-App oder über das Kontaktformular, das auf dem Internetportal der Staatlichen Schlösser und Gärten Baden-Württemberg erfolgen.
INFORMATIONEN
Residenzschloss Rastatt
Herrenstraße 18‒20
76437 Rastatt
Telefon +49(0)72 22.97 83 85
info@schloss-rastatt.de