Residenzschloss Rastatt, Postkarte um 1912

Bürger übernehmen das SchlossDas Ende der Monarchie

Am 9. November 1918 wurde die Republik ausgerufen – auch in Baden und Württemberg. Die Monarchen dankten ab und in Deutschland begann die Zeit der Demokratie. Zugleich wurden damit viele Residenzschlösser zu Museen und zu Orten, die nun allen gehörten.

Frühere MILITÄRGESCHICHTE

Im 19. Jahrhundert war das Residenzschloss Rastatt die Kommandantur der Festung Rastatt. Diese wurde 1890 aufgehoben und zum großen Teil zum Abbruch an die Stadt Rastatt verkauft. Während des ersten Weltkrieges dienten die Gebäude als Lazarett und wurden teilweise noch militärisch genutzt. Nachdem das Deutsche Reich den Ersten Weltkrieg verloren hatte, mussten die Gebäude laut dem Versailler Vertrag nach und nach einer zivilen Nutzung zugeführt werden. Die Ereignisse während der Novemberrevolution hatten keinen direkten Einfluss auf das Schloss.

Residenzschloss Rastatt, Soldaten vor dem Schloss

Das Schlossmuseum erinnert an die Wehrgeschichtliche Vergangenheit.

Umnutzung des Schlosses

Mit der Entwicklung Badens zum Freistaat zogen in das Rastatter Schloss verschiedene städtische Einrichtungen ein, wie zum Beispiel 1920 die Städtische Sammlung und das noch heute geöffnete Wehrgeschichtliche Museum. Dieses bietet einen Überblick über die deutsche Militärgeschichte und erzählt die Zusammenhänge zwischen Militär und Gesellschaft bis zum Ende des 1. Weltkrieges. Ab 7. November zeigt das Museum die Ausstellung „1818/1918. Die Großherzöge von Baden in den Schlössern Rastatt und Favorite“.

EIN JAHRHUNDERT SCHLOSSERLEBNIS

Nicht wenige Schlösser waren schon vor 100 Jahren nicht mehr Wohnsitz oder gar Regierungssitz der alten Herrscherfamilien. Die Umnutzung hatte längst begonnen: als Museum oder als touristische Attraktion, als Archiv oder als Verwaltungssitz. Mit dem Ende der Monarchie wurde der Schritt endgültig. Nur die Schlösser, die zum Privatvermögen der ehemaligen Herrscher gehörten, blieben in deren Eigentum. Alle anderen Schlösser gingen in Landesbesitz über – viele davon sind noch heute besuchenswerte Sehenswürdigkeiten, betreut von der Verwaltung der Staatlichen Schlösser und Gärten Baden-Württemberg.