Ordnung am fürstlichen Hof
1679 erließ Markgraf Wilhelm Ludwig für die Residenz in Baden-Baden eine Küchenordnung. Diese behielt nach dem Umzug der Familie in das neu errichtete Schloss Rastatt und auch nach seinem Tod 1707 ihre Gültigkeit. In der Küchenordnung ist detailliert beschrieben, wie sich die Hofbediensteten in der Küche zu verhalten hatten. Ein Küchenmeister, ein Hofmeister und ein weiterer Offizier waren die Vorgesetzten der Köche und ihrer Gehilfen – Anweisungen waren strikt zu befolgen.